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OMS-Beratung
Duisburg und Umgebung

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Schuldenberatung?
    Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, sich aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien. Egal ob staatliche oder öffentliche Schuldnerberater der verschiedenen Beratungsstellen stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Die Aufgabe einer Schuldnerberatung ist im Wesentlichen, dem Schuldner in organisatorischer, psychologischer Hinsicht unter die Arme zu greifen.
  • Was bedeutet Insolvenz?
    Eine Insolvenz ist die akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schulden oder Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern aktuell oder in absehbarer Zeit nicht mehr beglichen werden können. Grund dafür ist, dass die dafür nötigen Ausgaben die (zu erwartenden) Einnahmen dauerhaft übersteigen.
  • Wann kann ich in die Insolvenz?
    Der Begriff Insolvenz steht im Insolvenzrecht für ein Verfahren. Es gibt das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.
    Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung können die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung sein.
  • Wie lange dauert das eigentliche Insolvenzverfahren?
    Wenn ein außergerichtlicher, gütlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern (auch außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren genannt) gescheitert ist, kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz) beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.
    Hinweis: Bei einer Regelinsolvenz ist ein Einigungsversuch hingegen nicht notwendig.
    Die Verfahrenseröffnung kann sich bis zu einem Jahr hinziehen, da das Insolvenzgericht in seltenen Fällen zunächst das tatsächliche Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und die Möglichkeit einer gerichtlichen Einigung mit den Gläubigern (gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren) prüft.
    Mit der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beginnt auch die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode genannt), die in der Regel sechs Jahre dauert. An die Wohlverhaltensphase schließt sich die Restschuldbefreiung an, wenn sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase an bestimmte Pflichten und Obliegenheiten hält.

    Dauer des Insolvenzverfahrens verkürzen – die Voraussetzungen
    Für alle seit dem 01.07.2014 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, die Dauer der Wohlverhaltensphase zu verkürzen. Wenn der Schuldner in den ersten drei Jahren 35 Prozent der bestätigten Gläubigerforderungen sowie alle Verfahrenskosten (= Kosten des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters) beglichen hat, kann er eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre beantragen.
  • Was ist die Wohlverhaltensphase?
    Die Wohlverhaltensphase ist ein Abschnitt, den der Schuldner nach dem Insolvenzverfahren durchläuft. Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahren.
    Sie ist die längste Phase der Insolvenz, nach deren erfolgreichem Abschluss die Restschuldbefreiung möglich ist.
    Regulär dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre.Wenn der Schuldner in einer Frist von 3 Jahren 35% seiner Schulden und die Kosten des Insolvenzverfahrens leisten kann, soll die Wohlverhaltensphase auf 3 Jahre verkürzt werden Während der Wohlverhaltensphase haben Sie sich an bestimmte Regeln zu halten. Hält der Schuldner die Regeln ein, wird ihm nach Ablauf der Frist vom Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.
  • Haftet der Ehepartner für die Schulden bei einer Privatinsolvenz?
    Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein. Sie haften immer nur für Ihre eigenen Schulden. Nur dort, wo Sie als Vertragspartner selbst eine Verbindlichkeit eingegangen sind, kann eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
    Der Ehepartner in einer normalen güterrechtlichen Zugewinngemeinschaft haftet also grundsätzlich nicht für die Schulden des zahlungsunfähigen anderen. Folglich darf bei dem anderen Ehegatten auch nichts gepfändet werden.
    Anders sieht der Fall aus, wenn Ihr Ehepartner den Vertrag mit unterschrieben hat. Dann ist er selbst Vertragspartner und somit Schuldner geworden oder wenn der nicht von der Insolvenz betroffene Ehegatte mit seinem Ehepartner beim Finanzamt gemeinsam veranlagt ist (er kommt dann nur für Steuerschulden mit auf).
  • Wie lange bleiben Schufa-Einträge bestehen?
    Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt – erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt.
    Eine Löschung des Eintrages über die Insolvenz geschieht immer zum 31.12. des Kalenderjahres.